AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – „Ferienwohnung Sonnenoase“

Vermieter: Melanie und Marc Schwöbel, Sonnenhalde 1, 88161 Lindenberg

§ 1. Vertragsabschluss 

  1. Sobald der Mieter das ihm per Email zugesandte Angebot annimmt, ist der Mietvertrag verbindlich geschlossen.
  2. Das gemietete Ferienobjekt ist ausschließlich für die im Mietvertrag gemietete Zeit und für die Nutzung zu Urlaubszwecken vermietet. 

§ 2. Anreise und Abreise 

  1. Die Anreise ist ab 14.00 Uhr bis spätestens 19 Uhr möglich. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr erfolgen.

§ 3. Sonderwünsche und Nebenabreden

  1. Sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

§ 4.  Bezahlung

  1. Die Anzahlung in Höhe von 25% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig.
  2. Nach der erfolgten Anzahlung kann der Restbetrag auch überwiesen werden, oder direkt bei Ankunft bezahlt werden.
  3. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als
    Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
  4. Nebenkosten für Wasser, Strom, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben. 

$ 5. Rücktritt

  1. Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
    Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
    • Stornierungen, die bis 60 Tage vor der Anreise erfolgen sind kostenfrei.
    • Stornierungen, die verspätet erfolgen oder Nichtanreise werden mit 90 % des Gesamtpreises berechnet.
  2. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge
    werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen
    gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
  3. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. 

§ 6. Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies
    unverzüglich bei der Hausverwaltung anzuzeigen. 
    Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
    Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz
    ausgeschlossen.
    Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
    Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern und die Ferienwohnung ist besenrein.
  2. Bei Missachtung der Vorgaben, behalten wir uns vor eine der Verscmutzung angemesse Reinigung in Rechnung zu stellen.

$ 7. Datenschutz

  1. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

$ 8. Haftung

  1. Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten.  Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
    Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.
    Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener  Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

§ 9 Internetzugang

  1. Der Eigentümer haftet nicht für eventuelle Ausfälle des Internetzugangs.
  2. Mit der Nutzung des Internetzugangs stellt der Mieter den Vermieter für die Dauer des Aufenthalts von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internetzugangs durch den Mieter oder mitreisender Personen beruhen. Alle kostenpflichtigen Dienstleistungen oder Rechtsgeschäfte über den Internetzugang ist ausschließlich der Mieter verantwortlich und eventuelle Kosten sind von diesem zu tragen. Auch alle Kosten, welche im Zusammenhang mit einer rechtswidrigen Verwendung des Internetzugangs entstehen können.

$ 10. Schlussbestimmungen

  1. Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
  2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.
  3. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.